Firmung

 
In der Apostelgeschichte (Apg 8, 14-17) findet sich folgende Stelle:
„Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist.“
 

Mit dieser Bibelstelle wird die Eigenständigkeit dieses Sakramentes belegt. Die Firmung wird als Gabe der Kraft des Heiligen Geistes an den Gläubigen verstanden. Sie hilft ihm dabei, tiefer in der Gotteskindschaft hinein zu kommen, sich fester in Christus einzugliedern, seine Verbindung mit der Kirche zu stärken, sich mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und zu helfen, in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben.

 

Voraussetzungen

Die Firmung erfordert einige Voraussetzungen. Zum einen muss der Firmling getauft sein, da die Firmung die Taufe zu Vollendung bringt. Außerdem muss der Firmling den Willen haben, gefirmt zu werden.

Beim Firmalter unterscheiden sich die Auffassungen: In der orthodoxen Kirche wird mit der Taufe des Kindes die Firmung verbunden; in der lateinischen Kirche dagegen ist erforderlich, dass der Firmling die Bedeutung der Firmung erkennen kann. Das Firmalter schwankte im Westen im Laufe der Geschichte erheblich und liegt heute gewöhnlich zwischen zwölf und sechzehn Jahren.

In unserer Erzdiözese ist es auf das Alter von 15/16 Jahren festgelegt. Auch jeder noch nicht gefirmte Erwachsene kann und soll auf Verlangen gefirmt werden, besonders im Zusammenhang mit der Taufe bzw. der Aufnahme in die katholische Kirche.

 

Die Firmung selbst

 

Unsere nächste Firmung in der Seelsorgeeinheit ist am Samstag, 11.Oktober 2025 um 10 Uhr mit Dekan Peter Berg geplant.

Die Firmung findet normalerweise innerhalb einer Heiligen Messe statt. Der Firm-Ritus beginnt mit einem Eröffnungsgebet und der Erneuerung des Taufversprechens durch die Firmlinge. Anschließend betet der Firmspender um die Herabkunft des Heiligen Geistes und die Vermittlung der Gaben des Heiligen Geistes. Dann legt er die rechte Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet ihm mit Chrisam ein Kreuz auf die Stirn. Er spricht dazu: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Während der Firmung legt der Firmpate als Zeichen seiner Unterstützung seine Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Es folgen ein abschließendes Gebet und der Segen sowie anschließend die Feier der Eucharistie.

Die Firmung wird im Allgemeinen von einem Bischof gespendet. Wenn sie nicht durch den Bischof erfolgen kann, durch einen Abt, einen Domkapitular oder dem Dekan. Bei einem neugetauften Erwachsenen oder einer Konversion hat der Pfarrer, eine Beauftragung dazu.